Jeder welcher sich mit einer Reise nach Schweden bzw. Skandinavien beschäftigt trifft früher oder später auf den Begriff des Jedermannsrecht. Dieses Recht / Gesetz existiert, wenn auch in leicht unterschiedlicher Form sowohl in Schweden (allemansrätten ), Finnland (allemansrätten bzw. jokamiehenoikeus) wie auch in Norwegen (allemannsretten).
Im Jedermannsrecht wird geregeln was Personen zu beachten haben bzw. was sie dürfen wenn sie sich in der freien Natur des jeweiligen Landes aufhalten. Damit will man erreichen das alle Personen die freie Natur genießen können, ohne auf das jeweilige Eigentumsverhältnis des Landabschnitts Rücksicht nehmen zu müssen. Somit ist sichergestellt das beispielsweise Wanderer, Skiläufer oder Fahrradfahrer das Land ungestört erkunden können und ihnen nicht die Durchquerung verboten werden kann. Das Jedermannsrecht hat seine Wurzeln teilweise im Mittelalter. In diesem Zeitalter gab es auch noch keine Autos und Motorräder. Daher kann man
Die Regeln in den jeweiligen Ländern unterscheiden sich zwar leicht in manchen Bereichen, aber für den Kanu Abenteurer bringen diese Unterschiede keine besonderen Auswirkungen mit sich. Am Ende des Artikels finden sich Links zu den detaillierten Jedermannsrechten der Länder Schweden, Finnland und Norwegen.
Lagern und übernachten. Feuer machen. Beeren und Pilze ernten
In allen Ländern ist es erlaubt sein Zelt für eine Nacht auf fremden Grund aufzustellen und dort zu nächtigen. Oberstes Gebot ist hierbei „Nicht stören, nichts zerstören“. Dies bedeutet das man sein Lager doch bitte in einem gewissen Abstand zum einem Haus bzw. Hütte aufbaut. Wenn man außer Sichtweite von den anderen Besiedlungen ist kann man dort problemlos nächtigen. Wenn man in Sichtweite von Wohnhäusern ist, oder man auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sich befindet muss man davor die Genehmigung des Grundstück Eigentümers einholen. Dann kann man nicht einfach so sein Zelt aufstellen.
Während der Kanutour ist es meistens nicht schwer einen Lagerplatz zu finden. Diese sind an der Strecke meistens vorhanden. Wenn diese schon vorhanden sind soll man diese Plätze auch benutzen und nicht einfach einen neuen Lagerplatz im Wald oder so einrichten. Rein theoretisch darf man das zwar aber es ist nicht gerade ein vorbildliches Verhalten, da jede neue Feuerstelle zum Beispiel verbrannte Erde zurücklässt. Wenn man mit einer Gruppengröße von mehr als 5 Personen in Schweden unterwegs ist, ist man sogar dazu verpflichtet die offiziellen Lagerplätze zu benutzen, denn für den Massentourismus ist das Jedermanssrecht nicht erfunden worden. Die vorgesehenen Lagerplätze an der Kanustrecke kann man auch in den meisten Fällen absolut empfehlen und haben oft sogar eine gewisse Ausstattung. Wenn man den Lagerplatz wieder verlässt, so sollte nicht mal Sherlock Holmes in der Lage sein Spuren von einer Anwesenheit zu erkennen. Mit dieser einfachen Regel kann man fast nichts mehr falsch machen.
Im Gegensatz zu dem was hier früher stand ist das Jedermannsrecht nicht gültig für Personen welche motorisiert unterwegs sind. Es ist zum Beispiel nicht erlaubt mit dem Auto oder Motorrad sich auf ein Parkplatz zu stellen und dann sein Zelt auf einer Wiese nebenan aufzubauen. Das Jedermannrecht wurde für den Naturliebhaber gemacht welche sich mit Muskelkraft fortbewegen, nicht für Auto- und Motorradfahrer.
Der zentrale Ort eines jeden Lagerplatzes ist zumeist das Lagerfeuer. Hierfür darf man nur sogenanntes Tot- Holz verwenden. Das bedeutet Zweige und Äste welche schon auf dem Boden liegen. Es ist verboten hierfür „grünes“ also lebendes Holz zu verwenden oder gar Bäume hierfür zu fällen.. Das Pflücken / Ernten von wild wachsenden Beeren und Pilzen ist allerdings erlaubt. Wobei es hier ein paar länderspezifische Feinheiten gibt. So ist das Pflücken der Moltebeere in Finnland nur den Einheimischen erlaubt. In Norwegen darf man Beeren nur auf nicht umzäuntem Land pflücken.
Bild: Moltebeere
Das Feuermachen auf unkultiviertem Land ist grundsätzlich erlaubt in Schweden und Norwegen. In Finnland benötigt man die Genehmigung des Landeigentümers, es sein denn das es sich um extra eingerichtete Feuerstellen handelt. Aber in jedem Falle muss man äußerste vorsichtig handeln wenn man ein Lagerfeuer entfacht. In Norwegen muss man noch bedenken das es zwischen dem 15 April und dem 15 September grundsätzlich verboten ist ein Lagerfeuer in der Nähe eines Waldes zu entfachen. Natürlich können, bedingt durch eine Trockenperiode, auch allgemeine Feuerverbote für ein Gebiet ausgesprochen werden. Gerade dann ist es wichtig das man einen Camping Kocher dabei hat, denn diese darf man immer verwenden, auch in einer Feuerverbotszone.
Wasservögel und Wasserpflanzen
In besonderer Weise sollte man als Canadier- und Kajak- Fahrer auf Wasserpflanzen und Wasservögel Rücksicht nehmen. Dies bedeutet natürlich nicht das man als Wanderer auf diese keine Rücksicht nehmen soll, aber als Kanufahrer auf dem Wasser ist es sehr leicht in den Lebensraum von diesen einzudringen. Für die Wasservögel ist die Wasseroberfläche im Normalfall ein Ort wo sie vor den Landtieren wie Fuchs, Schakal, Wiesel usw. sicher sind. Der Mensch im Kanu trickst hier mal wieder in der Evolutionsgeschichte herum und kann sich plötzlich zackig den Enten und Gänsen auf einem Fluss oder See nähern.
Natürlich ist es toll das man die Tiere vom Kanu aus in ihrem Lebensraum beobachten kann, aber man sollte immer einen gewissen Abstand einhalten. Sobald sich die Tiere hektisch bzw. aufgeregt verhalten sollte man schleunigst zurückrudern. Ins besonders zur Brutzeit und wenn die (Wasser) Vögel ihre Küken zur Welt gebracht haben, muss man darauf achten keine Unruhe zu erzeugen. Wenn man durch sein Verhalten die Muttertiere vom Gelege oder den Küken trennt kann man ansonsten ganz schnell diese auf dem Gewissen haben, und das möchte hoffentlich niemand. Das man mit dem Kanu nicht zum Spaß durchs Schliff pflügt und dabei die Wasserflora schädigt sollte ebenfalls selbstverständlich sein.
Jedermannsrecht und Angeln
Die Unterschiede, welche man beim Erwerb einer Angelgenehmigung in Schweden, Finnland oder Norwegen beachten muss findet man hier: Angellizenz - Fiskekort - Schweden - Norwegen - Finnland
Bild: Fische angeln
Der vorbildliche Kanu Abenteurer
Die Jedermannsrechte der skandinavischen Länder sind im Grunde ein Bekenntnis zur Unterstützung von Outdoor Aktivitäten in Schweden, Norwegen und Finnland. Das ist aus Sicht des deutschen Naturliebhabers natürlich sensationelle. In den skandinavischen Ländern halten sich die Menschen aber auch etwas öfters in der Natur auf. Natürlich kann man sich jetzt, wie bei der Henne und dem Ei fragen was vorher da war. Jedermannsrecht oder die Menschen welche gerne draußen sind. Die Nord Skandinavischen Länder haben aber auch wesentlich mehr Platz zur Verfügung und nicht umsonst wir der Norden als „die letzte Wildnis Europas“ bezeichnet.
Als Besucher in Schweden, Norwegen und Finnland profitiert man besonders von diesen Jedermannsrechten. Man sollte als Tourist daher diese tolle Tradition besonders unterstützen indem man sich an diese Reglen hält, und auch seinen natürlichen Menschenverstand gebraucht. Denn zum einen gibt es natürlich auch Ausnahmen wo die Jedermansrechte nicht mehr gelten (z.B. militärisches Gebiet, Naturschutzgebiete, Vogel- Brut Gebiete), und zum andern gibt es Dinge die sich einfach nicht gehören. So sollte man bei seinen Erkundigungs- Touren immer einen Bogen um Wohnhäusern / Ferienhäuser machen. Denn auch dort oben mag es niemand wenn man einem ins Wohnzimmer schaut.
Und zum Schluss muss man dann noch erwähnen das es halt auch vorkommt das Leute sich nicht an diese Regeln halten. Beispielsweise findet man ein Lagerplatz dann nicht ganz so sauber vor wie man sich das wünscht. Aber wenn man noch Platz in seiner Mülltüte hat, spricht ja auch nichts dagegen den Platz etwas sauber zu machen, auch wenn der Unrat nicht von einem selber ist. Das ist zumindest eine der Möglichkeiten wie man den Erhalt der Jedermannsrechte im Norden unterstützen bzw. seine Begeisterung dafür ausdrücken kann.
Verweise
Jedermannsrecht Schweden: Externer Link; Das Jedermannsrecht allgemein bei Wikipedia: Jedermannsrecht